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Auf Baustellen ist die Trennpflicht zu beachten. Gipsplattenabfälle, einschließlich der Verschnitte, und Calciumsulfatestrichabfälle sind vor Ort von anderen Abfällen zu trennen und trocken zu lagern. Die Gipsabfälle müssen von Verunreinigungen (z.B. Putze, Ziegel, Fliesen, Beton, Kabel, Dämmungen, Estrich,….) befreit und getrennt gesammelt werden. Eine Entsorgung mit Baustellenabfällen ist verboten. Der Bauherr und der Bauunternehmer sind für die Trennung, die trockene Lagerung und die Übergabe an ein befugtes Unternehmen zum Recycling verantwortlich.
Wie müssen Gipskartonplatten für das Recycling vorbereitet werden?
- Saubere, trockene Gipskartonplatten und Plattenreste
- Neubaureste ohne Anhaftungen
- Umbau- und Abbruchmaterial mit geringer Anhaftung, z. B.: Kleberreste
- Nur trockene Platten
Quelle: RIS - Recyclinggips-Verordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 18.02.2026
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